
Leitartikel
Das Jahr 2024 war für die Bürgschaftsbanken ein Jahr der regulatorischen Weichenstellungen mit Blick auf die kommenden Jahre. Mit dem Inkrafttreten des EU-Bankenpakets – insbesondere der CRR III begann eine Phase vertiefter Anforderungen, die auch Spezialfinanzierungsinstitute wie die Bürgschaftsbanken mittelbar betreffen.
Zwar gelten die meisten Bestimmungen der CRR formal nicht unmittelbar für Bürgschaftsbanken, da sie keine Kreditinstitute im klassischen Sinne sind. Doch in der Praxis greifen viele Vorgaben über Hausbanken oder über nationale gesetzliche Regelungen auch in deren Geschäftsmodell ein. Besonders relevant ist, wie Bürgschaften künftig regulatorisch eingeordnet werden – etwa bei der Eigenmittelunterlegung durch die Hausbank. Hier bleibt es aus Sicht der Bürgschaftsbanken entscheidend, dass Bürgschaften weiterhin als hochwertige Sicherheiten mit risikomindernder Wirkung anerkannt bleiben. Genau das macht sie zu einem wirkungsvollen Instrument für Finanzierungen mit begrenztem Eigenkapital oder erhöhtem Risiko.
Neue ESG-Regulierungen und verschärfte Governance-Anforderungen wirken sich indirekt ebenfalls auf das Handeln der Bürgschaftsbanken aus. Als nicht-gewinnorientierte Institute, die einen öffentlichen Förderauftrag erfüllen, müssen Bürgschaftsbanken Strukturen und Prozesse mit Blick auf Transparenz und Nachhaltigkeit weiterentwickeln. Dabei unterstützen Bürgschaftsbanken ausdrücklich das Ziel, nachhaltige Finanzierungen stärker zu fördern – allerdings muss dies mit verhältnismäßigen Anforderungen für Förderinstitute geschehen.
Im Rahmen einer Stellungnahme an die BaFin haben die Bürgschaftsbanken im Sommer 2024 betont, dass eine risikobasierte und praxisnahe Auslegung des Geldwäschegesetzes für Förderbanken notwendig ist. Da Kundenbeziehungen der Bürgschaftsbanken in aller Regel über die Hausbanken abgewickelt werden, ist die direkte Risikoexponierung in diesem Bereich begrenzt. Bürgschaftsbanken fordern daher, die Bürokratielast zu senken, ohne die Sorgfaltspflichten zu vernachlässigen.
Auch die Aufsichtsschwerpunkte der BaFin für die Jahre 2025 bis 2027 greifen Themen auf, die für Bürgschaftsbnaken relevant sind – etwa die Resilienz der IT, Anforderungen an das Datenmanagement oder die Bewertung von Zinsänderungsrisiken. Bürgschaftsbanken begleiteten und begleiten diese Entwicklungen aktiv und prüfen, welche Anpassungen in Systemen und Abläufen notwendig werden.
Das Ziel: Effektive, rechtssichere Bürgschaftsmodelle schaffen, die auch unter neuen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen tragfähig bleiben –im Dialog mit Gesetzgebern, Aufsichtsbehörden und Finanzierungspartnern.